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Реферат Die Judenverfolgunfg im "Dritten Reich" (1941-1942) скачать бесплатно

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Текст реферата Die Judenverfolgunfg im "Dritten Reich" (1941-1942)

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Führer befiehl, wir folgen”.



                                       Hermann Göring.



Die Judenverfolgung in Polen beschränken sich natürlich nicht mit dem Zeitabschnitt von 1941 bis 1942. Sie haben eine lange Vorgeschichte.

Historisch gesehen, die Beziehungen zwischen Bevölkerung Polens und Deutschlands waren immer gespannt. Davon zeugen zahlreiche lokale Konflikte, die später in die Kriege übergangen. Territoriale Ansprüche von beiden Seiten verschärften die Situationen an der Grenze.

Deutschland hat während des zweiten Weltkrieges alle Bilanzen gezogen. Die ersten Schösse knallten nämlich auf dem Gelände von Polen. Dieses Land wurde zum ersten Objekt der deutschen Aggression. Die Truppen der deutschen Soldaten marschierten am 1. September 1939 ein im Einklang mit Panzer- und Flugzeugemotorengebrüll. Polen gab blitzschnell den Widerstand auf. Es fiel unter die Stiefel von Siegern.

“Hitlerkameraden” konnten sich aber mit einem blossen Untergang von Polen nicht befriedigen. Das Land verwandelte sich zu einem der schlimmsten Polygonen, wo die Rassenpolitik durchgemacht wurde.

Es lohnt sich nicht, die ganze bürokratische Begründung (eine Menge von Unterlagen) anzuführen, um das, auf welche Weise das System der Judenverfolgung aufgebaut wurde, zu zeigen. Es wird eine kurze Verordnung von 14. November 1939 reichen:



“Erhebliche durch die Juden verursachte Missstände im öffentlichen Leben des Verwaltungsbereichs des Regierungspräsidenten zu Kalish veranlassen mich, für den Verwaltungsbereich des Regierungspräsidenten zu Kalish folgendes zu bestimmen:



§ 1



Als besonderes Kennzeichen tragen Juden ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht am rechten Oberarm unmittelbar unter der Achselhöle eine 10 cm breite Armbinde in judengelber Farbe.



§ 2



Juden dürfen im Verwaltungsbereich des Regierungspräsidenten zu Kalish in der Zeit von 17 - 8 Uhr ihre Wohnung ohne meine besondere Genehmung nicht verlassen.



§ 3



Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit dem Tode bestraft. Bei Vorliegen mildender Umstände kann auf Geldstrafe in unbeschränkter Höhe oder Gefängnis, allein oder in Verbindung miteinander, erkannt werden.



§ 4



Diese Verordnung tritt bis auf die Bestimmung in § 1 sofort von 18. November 1939 ab in Kraft.



Lodz, den 14. November 1939.



Der Regierungspräsident zu Kalish

Übelhör”.



Hinter den ganz offiziell und absolut neutral klingenden Wörtern versteckt